OÖ Hundehaltegesetz

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Chip-Pflicht für Hunde!

Das Bundes-Tierschutzgesetz (§24a) sieht eine elektronische Kennzeichnungspflicht für alle Hunde vor. Um das Tier eindeutig zuordnen zu können, müssen alle Hunde gechipt und in einer Datenbank registriert werden.

Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Das Fehlen des Chips bei einem Hund kann für die BesitzerInnen teuer werden.

Die für den Hundehalter einfachste Form der Einhaltung der Chippflicht ist die Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt, der die Chip-Kennzeichnung, die Ausstellung eines Heimtierausweises, diverse Impfungen sowie die Registrierung in der Datenbank vornimmt. Nähere Informationen erhalten Sie über Ihren zuständigen Tierarzt!   

 

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke. Nach dem OÖ. Hundehaltegesetz 2002 igF besteht weiterhin Hundemarkepflicht!