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Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Das Fehlen des Chips bei einem Hund kann für die BesitzerInnen teuer werden.
Die für den Hundehalter einfachste Form der Einhaltung der Chippflicht ist die Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt, der die Chip-Kennzeichnung, die Ausstellung eines Heimtierausweises, diverse Impfungen sowie die Registrierung in der Datenbank vornimmt. Nähere Informationen erhalten Sie über Ihren zuständigen Tierarzt!
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